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   BVerfG, 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87   

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https://dejure.org/1989,2674
BVerfG, 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87 (https://dejure.org/1989,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87 (https://dejure.org/1989,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1989 - 2 BvR 1627/87 (https://dejure.org/1989,2674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1 § 1a; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Keine Asylerheblichkeit subjektiver, selbstgeschaffener Nachfluchtgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1989, 561
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87
    Darin liegt keine Anerkennung eines verfassungsgerichtlich nicht überprüfbaren Spielraums der Gerichte bei der Interpretation des Grundrechts selbst, wohl aber die Zuerkennung eines gewissen "Wertungsrahmens" bei der Anwendung eines gefundenen Rechtssatzes auf den festgestellten Sachverhalt (BVerfGE 76, 143 >162<).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87
    Ihre Interpretation des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , derzufolge selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände nur dann zur Asylberechtigung führen könnten, wenn sie als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität des Asylsuchenden prägenden und nach außen schon im Herkunftsland kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen, befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 74, 51 >66<).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche

    Im Hinblick darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht neuestens (25.10.1989 -- 9 B 217.89 u. 9 B 220.89 --) u.a. die in den betreffenden Verfahren vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten aufgeworfene Frage für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet, "ob bei Fallgestaltungen der hier vorliegenden Art asylrechtlich ähnliche Maßstäbe anzulegen sind wie bei selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen", weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der hiermit angesprochenen -- an der Fallgruppe exilpolitischer Betätigung entwickelten -- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 -- 2 BvR 442/88 --, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 -- 2 BvR 1627/87 --, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte -- als allgemeine Leitlinie -- nur dann, wen die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Im Hinblick darauf, daß die Klägerin zu 2) unverfolgt ausgereist ist und sich die ihr im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachtfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte - als allgemeine Leitlinie - nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86

    GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI;

    Im Hinblick darauf; daß die Kläger zu 2) und 3) unverfolgt ausgereist sind und sich die ihnen im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachtfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte - als allgemeine Leitlinie - nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchtatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

    Im Hinblick darauf, daß die Klägerin unverfolgt ausgereist ist und sich die ihr im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 -- 2 BvR 442/88 --, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 -- 2 BvR 627/87 --, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachtfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte -- als allgemeine Leitlinie -- nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 05.11.1990 - 12 UE 1124/89

    Zur Frage der politischen Gruppenverfolgung der Jeziden in der Türkei

    Da der Kläger die den Asylanspruch begründenden Umstände nicht selbst herbeigeführt hat, sondern sie nach seiner Ausreise ohne sein eigenes Zutun durch eine Veränderung der Situation der Jeziden in der Türkei entstanden sind, handelt es sich hier um einen sogenannten "objektiven" Nachfluchttatbestand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561), dem Asylrelevanz zukommt.
  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Im Hinblick darauf, daß die Klägerin unverfolgt ausgereist ist und sich die ihr im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 -- 2 BvR 442/88 --, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 -- 2 BvR 627/87 --, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachtfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte -- als allgemeine Leitlinie -- nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

    Im Hinblick darauf, daß die Kläger unverfolgt ausgereist sind und sich die den Klägern zu 2) bis 5) im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachtfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte - als allgemeine Leitlinie - nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86

    Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens -

    Im Hinblick darauf, daß der Kläger unverfolgt ausgereist ist und sich die ihm im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte - als allgemeine Leitlinie nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchtatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 08.10.1990 - 12 UE 2588/85

    Individuelle politische Verfolgung wehrpflichtiger armenischer Christen in der

    Im Hinblick darauf, daß der Kläger unverfolgt ausgereist ist und sich die dem Kläger im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 - 2 BvR 627/87 -, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte - als allgemeine Leitlinie nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1116/84

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

    Im Hinblick darauf, daß der Kläger unverfolgt ausgereist ist und sich die dem Kläger im Rückkehrfalle drohende Verfolgung mithin als sog. Nachfluchttatbestand darstellt, weist der erkennende Senat auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (26.11.1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 72, 51 = EZAR 200 Nr. 18, 17.11.1988 -- 2 BvR 442/88 --, InfAuslR 1989, 31, u. 08.03.1989 -- 2 BvR 627/87 --, BayVBl. 1989, 561) setzt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus und kann deshalb grundsätzlich nicht auf sog. subjektive Nachfluchttatbestände erstreckt werden, die der Asylbewerber risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; etwas anderes gelte -- als allgemeine Leitlinie -- nur dann, wenn die selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellten.
  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1078/84

    Armenischer Christ; Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei; Heranziehung zum

  • VGH Hessen, 18.05.1992 - 12 UE 3905/88

    Bejahung der Voraussetzungen des Familienasyls nach AsylVfG § 7a Abs 3 -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 2784/87

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • VGH Hessen, 30.09.1991 - 12 UE 2333/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 2 J: 1990 im

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88

    Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer

  • VGH Hessen, 20.11.1989 - 12 UE 2536/85

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Entführung christlicher Frauen

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86

    Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines

  • VGH Hessen, 22.06.1992 - 12 UE 2406/91

    Klage auf Anerkennung nach bereits rechtskräftiger Verpflichtung des Bundesamtes

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1992 - A 14 S 151/89

    Exilpolitische Betätigung eines minderjährigen Asylbewerbers aus dem Iran für die

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 28/86

    Asylklage türkischer Staatsangehöriger syrisch-orthodoxen Glaubens; politische

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • BVerfG, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90

    Asylanspruch bei Flucht aus Drittstaat

  • BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90

    Asylberechtigung wegen durch exilpolitische Betätigung ausgelöster Gefahr

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 2778/87

    Asylrecht Türkei - Mitgliedschaft in TIP; Nachfluchtgründe

  • BVerwG, 29.11.1990 - 9 B 212.90

    Betätigung einer politischen Überzeugung im Heimatland als Voraussetzung für die

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